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Haltestelleninfo |
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Linieninfo |
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Fernverkehrszüge zum VBB-Tarif |
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zwischen – und |
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Fahrplan |
| Berlin – Angermünde – Prenzlau |
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| Berlin – Cottbus – Forst |
PDF Download
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Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Zügen folgende Hinweise:
- Diese Anerkennung gilt für alle Einzelfahrausweise, Gruppenkarten, Wochen-, Monats-, Jahreskarten,
Firmentickets und Semestertickets des VBB.
- Für die Nutzung der 1. Klasse ist zusätzlich ein VBB-Übergangsfahrschein erforderlich.
- VBB-Fahrausweise werden nicht in Zügen des DB-Fernverkehrs (IC, EC, D, mit Ausnahme
des D-Zugs zwischen Potsdam und Prenzlau) verkauft. Zur Benutzung dieser
Züge müssen Sie bereits im Besitz von gültigen VBB-Fahrausweisen sein.
- In DB-Fernverkehrszügen findet keine Entwertung von entwertungsbedürftigen Fahrausweisen statt.
- Die Mitnahme von weiteren Personen ist mit VBB-Umweltkarten (Zeitkarten) möglich.
- Schwerbehinderte können diese Züge innerhalb des VBB-Verbundgebiets kostenfrei nutzen.
- Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten im IC und EC die Beförderungsbedingungen Personenverkehr der DB AG sowie im D-Zug zwischen Potsdam und Prenzlau der VBB-Tarif.
- Das Brandenburg-Berlin-Ticket und das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht werden anerkannt.
- Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt nicht.
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Benutzung der 1. Wagenklasse |
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Wer in die 1. Wagenklasse wechseln möchte, löst einen Übergangsfahrschein (Preise für Übergangsfahrscheine entnehmen Sie bitte der Fahrpreis-Tabelle).
Übergangsfahrscheine für 7 Tage, einen Monat und als
Jahreskarte können Inhaber einer Monatskarte für Auszubildende/
Schüler, eines Schülertickets bzw. einer Geschwisterkarte
für Schüler und Semesterticketinhaber nicht
erwerben. Auch Inhaber von Schwerbehindertenausweisen
mit Beiblatt und gültiger Wertmarke, die auf dieser Grundlage
die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen, können
keinen Übergangsfahrschein zum Übergang in die 1. Wagenklasse
erwerben.
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Informationen zur BahnCard im VBB-Gebiet |
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Im VBB-Gebiet können Sie mit Einzelfahrausweisen und Tageskarten des Ermäßigungstarifs fahren.
Möglich ist das mit Ihrer BahnCard 25, BahnCard 25 First, BahnCard 50, BahnCard 50 First (auch in den Variationen bahn.comfort) in allen VBB-Verkehrsmitteln mit Ausnahme von Fahrten innerhalb der Tarifbereiche ABC der Städte Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie in Orten mit Stadtlinienverkehr.
Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit ist die Jugend BahnCard 25.
Welche Fernzüge Sie mit ermäßigten VBB-Fahrausweisen nutzen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie mit Ihrer BahnCard 25 First oder BahnCard 50 First die 1. KIasse in Zügen benutzen möchten, benötigen Sie einen Übergangsfahrschein für eine Einzelfahrt, können damit jedoch den ganzen Tag die 1. Klasse benutzen.
Mobility BahnCard 100
Mit Ihrer Mobility BahnCard 100 oder Mobility BahnCard 100 First können Sie alle Fern- und Regionalzüge sowie S-Bahnen im VBB-Gebiet nutzen. Im Rahmen der CityTicket-Funktion der BahnCard 100 können Sie im Tarifteilbereich Berlin A (einschließlich Bahnhöfe Lichtenberg und Nöldnerplatz), Cottbus AB und Potsdam AB auch alle übrigen VBB-Verkehrsmittel benutzen.>
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City-Ticket im VBB-Gebiet |
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Besitzen Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard 50 und zeigt Ihre DB-Fahrkarte den Aufdruck "[Stadt]+City"? Dann
besitzen Sie automatisch ein City-Ticket.
Mit dem City-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel zur Weiterfahrt in Richtung Ihrer Zieladresse
beziehungsweise auf der Rückfahrt für eine Fahrt in Richtung DB-Abfahrtsbahnhof nutzen. Mit der
Mobility BahnCard 100 besitzen Sie auch ein City-Ticket und können beliebig viele Fahrten in den
unten genannten Geltungsbereichen unternehmen.
Hier die Details:
Wo gilt das City-Ticket in Berlin?
Das City-Ticket gilt im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb und
einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf.
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin fortsetzen
oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin
AB oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen
und entwerten. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf hinaus.
Wenn Sie Ihre Fahrt über den Teilbereich B hinaus in den Teilbereich C des
Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen wollen, benötigen
Sie einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder gegebenenfalls einen
Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif.
Wo gilt das City-Ticket in Potsdam?
Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Potsdam.
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Potsdam fortsetzen
oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis
Potsdam oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif
kaufen und entwerten.
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Tarifbereich Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen,
so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder Berlin ABC bzw. einen
Einzelfahrausweis für Kurzstrecken kaufen und entwerten.
Wo gilt das City-Ticket in Cottbus?
Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Cottbus.
Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Cottbus fortsetzen oder
diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis Cottbus
oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif
kaufen und entwerten.
Wann gilt das City-Ticket?
Das City-Ticket in Verbindung mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 gilt auf der Hinfahrt
am Ankunftstag (aufgedrucktes Hinfahrtsdatum) beziehungsweise bei Fahrtunterbrechung
auf der Hinfahrt am Datum des letzten Zangenabdrucks auf der DB-Fahrkarte.
Bei der Rückfahrt gilt es am aufgedruckten Rückfahrtsdatum. |
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