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Zur Kategorie Fernverkehrszüge zum VBB-Tarif
Zur Kategorie Benutzung der 1. Wagenklasse
Zur Kategorie Informationen zur BahnCard im VBB-Gebiet
Zur Kategorie City-Ticket im VBB-Gebiet
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Fernverkehrszüge zum VBB-Tarif

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Fahrplan
Berlin – Angermünde – Prenzlau PDF Download
Berlin – Cottbus – Forst PDF Download
Bitte beachten Sie zu den aufgeführten Zügen folgende Hinweise:
  • Diese Anerkennung gilt für alle Einzelfahrausweise, Gruppenkarten, Wochen-, Monats-, Jahreskarten, Firmentickets und Semestertickets des VBB.
  • Für die Nutzung der 1. Klasse ist zusätzlich ein VBB-Übergangsfahrschein erforderlich.
  • VBB-Fahrausweise werden nicht in Zügen des DB-Fernverkehrs (IC, EC, D, mit Ausnahme des D-Zugs zwischen Potsdam und Prenzlau) verkauft. Zur Benutzung dieser Züge müssen Sie bereits im Besitz von gültigen VBB-Fahrausweisen sein.
  • In DB-Fernverkehrszügen findet keine Entwertung von entwertungsbedürftigen Fahrausweisen statt.
  • Die Mitnahme von weiteren Personen ist mit VBB-Umweltkarten (Zeitkarten) möglich.
  • Schwerbehinderte können diese Züge innerhalb des VBB-Verbundgebiets kostenfrei nutzen.
  • Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden gelten im IC und EC die Beförderungsbedingungen Personenverkehr der DB AG sowie im D-Zug zwischen Potsdam und Prenzlau der VBB-Tarif.
  • Das Brandenburg-Berlin-Ticket und das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht werden anerkannt.
  • Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt nicht.
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Benutzung der 1. Wagenklasse

Wer in die 1. Wagenklasse wechseln möchte, löst einen Übergangsfahrschein
(Preise für Übergangsfahrscheine entnehmen Sie bitte der Fahrpreis-Tabelle).

Übergangsfahrscheine für 7 Tage, einen Monat und als Jahreskarte können Inhaber einer Monatskarte für Auszubildende/ Schüler, eines Schülertickets bzw. einer Geschwisterkarte für Schüler und Semesterticketinhaber nicht erwerben. Auch Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke, die auf dieser Grundlage die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen, können keinen Übergangsfahrschein zum Übergang in die 1. Wagenklasse erwerben.

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Informationen zur BahnCard im VBB-Gebiet

Im VBB-Gebiet können Sie mit Einzelfahrausweisen und Tageskarten des Ermäßigungstarifs fahren.
Möglich ist das mit Ihrer BahnCard 25, BahnCard 25 First, BahnCard 50, BahnCard 50 First (auch in den Variationen bahn.comfort) in allen VBB-Verkehrsmitteln mit Ausnahme von Fahrten innerhalb der Tarifbereiche ABC der Städte Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie in Orten mit Stadtlinienverkehr.
Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit ist die Jugend BahnCard 25.

Welche Fernzüge Sie mit ermäßigten VBB-Fahrausweisen nutzen können, erfahren Sie hier.

Wenn Sie mit Ihrer BahnCard 25 First oder BahnCard 50 First die 1. KIasse in Zügen benutzen möchten, benötigen Sie einen Übergangsfahrschein für eine Einzelfahrt, können damit jedoch den ganzen Tag die 1. Klasse benutzen.

Mobility BahnCard 100
Mit Ihrer Mobility BahnCard 100 oder Mobility BahnCard 100 First können Sie alle Fern- und Regionalzüge sowie S-Bahnen im VBB-Gebiet nutzen. Im Rahmen der CityTicket-Funktion der BahnCard 100 können Sie im Tarifteilbereich Berlin A (einschließlich Bahnhöfe Lichtenberg und Nöldnerplatz), Cottbus AB und Potsdam AB auch alle übrigen VBB-Verkehrsmittel benutzen.>

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City-Ticket im VBB-Gebiet

Besitzen Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard 50 und zeigt Ihre DB-Fahrkarte den Aufdruck "[Stadt]+City"? Dann besitzen Sie automatisch ein City-Ticket.
Mit dem City-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel zur Weiterfahrt in Richtung Ihrer Zieladresse beziehungsweise auf der Rückfahrt für eine Fahrt in Richtung DB-Abfahrtsbahnhof nutzen. Mit der Mobility BahnCard 100 besitzen Sie auch ein City-Ticket und können beliebig viele Fahrten in den unten genannten Geltungsbereichen unternehmen.

Hier die Details:

Wo gilt das City-Ticket in Berlin?
Das City-Ticket gilt im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb und einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin AB oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und entwerten. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf hinaus.

Wenn Sie Ihre Fahrt über den Teilbereich B hinaus in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen wollen, benötigen Sie einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif.

Wo gilt das City-Ticket in Potsdam?
Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Potsdam.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Potsdam fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis Potsdam oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und entwerten.
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Tarifbereich Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder Berlin ABC bzw. einen Einzelfahrausweis für Kurzstrecken kaufen und entwerten.

Wo gilt das City-Ticket in Cottbus?
Das City-Ticket gilt in den Teilbereichen AB des Tarifbereiches Cottbus.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich C des Tarifbereiches Cottbus fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Anschlussfahrausweis Cottbus oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und entwerten.

Wann gilt das City-Ticket?
Das City-Ticket in Verbindung mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 gilt auf der Hinfahrt am Ankunftstag (aufgedrucktes Hinfahrtsdatum) beziehungsweise bei Fahrtunterbrechung auf der Hinfahrt am Datum des letzten Zangenabdrucks auf der DB-Fahrkarte. Bei der Rückfahrt gilt es am aufgedruckten Rückfahrtsdatum.

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