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Haltestelleninfo |
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Linieninfo |
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Kurzstrecke |
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Nach wenigen Haltestellen sind Sie am Ziel? Dann ist dieser Fahrausweis richtig!
In Berlin können Sie mit der S- und U-Bahn 3 Stationen weit fahren. Sie können dabei auch zwischen S- und U-Bahn umsteigen. Bei Bus und Straßenbahn gilt die Kurzstrecke für 6 Haltestellen, Umsteigen ist nicht erlaubt.
Bei Expressbuslinien zählen auch Haltestellen mit, an denen das Fahrzeug nicht hält.
In Potsdam bedeutet Kurzstrecke: 3 Kilometer Fahrt bei Havelbus bzw. eine Fahrt bis 6 Haltestellen bei den Linien der
ViP. Umsteigen ist nur innerhalb des Linienangebots von Havelbus oder innerhalb des Linienangebots von ViP erlaubt.
Fahrpreisinfo Kurzstrecke >>
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Einzelfahrausweis |
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Wer nur gelegentlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, fährt mit dem Einzelfahrausweis am besten. Das
Ticket ist gültig für eine Fahrt in eine Richtung.
Rück- und Rundfahrten sind also nicht möglich.
In Berlin können Sie mit dem Einzelfahrausweis 2 Stunden unterwegs sein, in kreisfreien Städten 1 Stunde, in Orten mit Stadtlinienverkehr von 30 bis zu 60 Minuten. Ansonsten gilt der
Einzelfahrausweis bis zum Erreichen des Fahrtziels. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt.
Fahrpreisinfo Einzelfahrausweis >>
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4-Fahrten-Karte |
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Das Tarifangebot für den Tarifteilbereich Berlin AB wird um eine 4-Fahrten-Karte zum Preis von 8,00 EUR (ermäßigt 5,30 EUR) erweitert. Sie wird über stationäre Automaten und personalbediente Vorverkaufsstellen verkauft und in vier einzelnen Fahrausweisen ausgegeben.
Fahrpreisinfo 4-Fahrten-Karte >>
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Anschlussfahrausweis |
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In den Tarifbereichen Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam können Sie Ihren bereits gekauften und für die Teilbereiche AB oder BC gültigen Fahrausweis je nach Bedarf erweitern.
Sie erwerben einfach zum vorhandenen Hauptfahrausweis einen Anschlussfahrausweis für den fehlenden Teilbereich (A oder C). Mit diesem erreichen Sie dann Ihr Ziel im jeweils nicht enthaltenen Teilbereich A oder C bzw. können im Teilbereich A oder C starten.
Anschlussfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und unter Berücksichtigung des jeweils nächstfahrenden Anschlusses. Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.
Für Fahrten mit Start und Ziel im Teilbereich C ohne Berührung des Teilbereichs B werden keine Anschlussfahrausweise ausgegeben.
Der Anschlussfahrausweis gilt 120 Minuten ab Entwertung, jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptfahrausweis und keinesfalls länger als dieser. Wollen Sie mit der VBB-Umweltkarte in Begleitung mehrerer Personen in den nicht einbezogenen Teilbereichen fahren, so müssen Sie für jede Person einen Anschlussfahrausweis erwerben und diesen ggf. entwerten.
Wenn Sie im Besitz einer persönlichen Zeitkarte (außer Firmenticket und Berlin-Ticket-S) sind und ein Fahrrad in die nicht einbezogenen Teilbereiche mitnehmen wollen, so benötigen Sie für das Fahrrad keinen Anschlussfahrausweis. Diese Regelung gilt nur für die Tarifbereiche Berlin, Potsdam und Frankfurt (Oder).
Fahrpreisinfo Anschlussfahrausweis >>
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