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nach oben Kostenlose Mitnahme eines Fahrrades
In den Tarifbereichen Berlin, Frankfurt (Oder) und Potsdam können Sie ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen, wenn Sie im Besitz einer persönlichen Zeitkarte (Firmentickets ausgenommen) sind.

Wenn Sie eine persönliche Zeitkarte für die Tarifbereiche Berlin bzw. Potsdam AB oder BC besitzen und in den Tarifbereich C oder A fahren möchten, benötigen Sie nur für sich selbst einen Anschlussfahrausweis, nicht aber für Ihr Fahrrad.

Auf den Linien der VBBr (Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH) ist samstags, sonn- und feiertags die kostenlose Mitnahme von einem Fahrrad je Person zugelassen, sofern die Person einen gültigen Fahrausweis besitzt.
nach oben Kostenpflichtige Mitnahme eines Fahrrades
Für alle übrigen Fälle außer den oben genannten gilt:
Für die Mitnahme eines Fahrrads in Berlin und den kreisfreien Städten ist ein Einzelfahrausweis Fahrrad oder ein Einzelfahrausweis für Kurzstrecken Fahrrad zu lösen.
Zur Beförderung eines Fahrrades innerhalb der Tarifbereiche Berlin, Brandenburg a. d. H., Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie im VBB-Gesamtnetz kann anstelle mehrerer Einzelfahrausweise auch eine Tageskarte Fahrrad gelöst werden.

Fahrradkarte
Eine Fahrradkarte kostet 2,80 EUR und das unabhängig von der im VBB zurückgelegten Wegstrecke. Fahrradkarten gelten für eine einfache Fahrt am aufgedruckten Tag. Umsteigen ist erlaubt, sofern es dem Erreichen des Ziels dient. Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen. Sobald Sie Ihr Ziel erreicht haben, verliert die Fahrradkarte ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus gibt es auch eine Tageskarte Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz zum Preis von 5,00 EUR, die Sie einen Tag lang bis 3 Uhr des folgenden Tages zur beliebig häufigen Mitnahme eines Fahrrads im Verbundgebiet berechtigt.

Fahrradzeitkarte
Für die mehrmalige Mitnahme eines Fahrrades können Inhaber von Zeitkarten eine Fahrradzeitkarte erwerben.

Fahrradzeitkarten werden mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt. Sie gelten bis 24.00 Uhr des Tages des folgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Geltungstag vorangeht. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Januar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Monats Februar.

Fahrradzeitkarten können auch für einen Kalendermonat ausgegeben werden, der auf der Karte mit Monat und Jahr bezeichnet ist. Sie gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 00.00 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24.00 Uhr.

Die Fahrradzeitkarten gelten generell nur für ein Fahrrad. Wenn auf dem Hauptfahrausweis im Rahmen der Mitnahmeregelung weitere Personen mitgenommen werden, ist jedes weitere mitgenommene Fahrrad fahrgeldpflichtig.
nach oben Hinweise zur Mitnahme von Fahrrädern
Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Tandems, Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas und Fahrräder zum Lastentransport sind von der Beförderung ausgeschlossen. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind. Im Ersatzverkehr für den Bahn-Regionalverkehr können leider keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Wird der Platz für Rollstühle oder Kinderwagen benötigt, muss der Fahrgast mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen.

Der Fahrgast hat das Fahrrad so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder verletzt werden können. Im Schadensfall haftet der Verantwortliche gegenüber dem Geschädigten selbst.

In den Zügen der S-Bahn dürfen Blinde mit Begleitperson ein Tandem einstellen, sofern zwei Fahrradkarten oder zwei zur Fahrradmitnahme bestimmte Einzelfahrausweise oder zwei Tageskarten vor Antritt der Fahrt gelöst und ggf. entwertet und vorgewiesen oder am Fahrrad befestigt wurden.

Den genauen Wortlaut können Sie auch unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen entnehmen.

nach oben Links
Freizeitrelevante Links für:
Berlin
Brandenburg
Potsdam

Radwanderkarten im Shop:
VBB-Shop

Routenplandienste:
BBBike
VMZ - Bike & Ride

Fahrradclubs in Berlin und Brandenburg:
ADFC Berlin
ADFC Brandenburg

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:
Fahrradroutennetz
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